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Fonds "Soziales Wien", Prüfung der an private Organisationen ausbezahlten Beträge für Personalvorsorgen

 

Die ehemalige Magistratsabteilung 47 - Pflege und Betreuung beauftragte private Organisationen mit der Durchführung der ambulanten Betreuung Pflegebedürftiger im Sinn des § 22 Wiener Sozialhilfegesetz.

 

Die per 1. Jänner 2001 erfolgte Neugestaltung der Vertragsbeziehungen mit allen Organisationen bedeutete für einige Einrichtungen eine Änderung ihrer bisherigen Finanzierungsform durch die Stadt Wien weg vom Kostenersatz- hin zum Preissystem. Zur Abdeckung bis dahin unterbliebener Rückstellungen für Personalvorsorgen leistete die Stadt Wien einmalige Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 25,44 Mio.EUR.

 

Da mehr als drei Jahre nach deren Auszahlung die endgültigen Rückstellungserfordernisse der Organisationen noch immer nicht feststanden, wurde die Sanierung dieser Angelegenheit empfohlen.

 

 

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