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Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds, Prüfung der Vorgangsweise bei einem Sanierungsvorhaben in Wien 12

 

Der Wiener Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds (WBSF) beauftragte für ein Sanierungsvorhaben betreffend ein privates Wohnhaus in Wien 12 einen Architekten mit der Erstellung eines technisch-wirtschaftlichen Gutachtens (insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit der Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen sowie der Preisangemessenheit der Kostenvoranschläge), obwohl im gegenständlichen Fall die diesbezügliche Begutachtung der Magistratsabteilung 25 - Technisch-wirtschaftliche Prüfstelle für Wohnhäuser, besondere Angelegenheiten der Stadterneuerung oblag.

 

Da das technisch-wirtschaftliche Gutachten der Magistratsabteilung 25 als Entscheidungshilfe für das Schlichtungsverfahren der Magistratsabteilung 16 - Wiener Schlichtungsstelle in Wohnrechtsangelegenheiten herangezogen wurde, war das vom Architekten erstellte Gutachten hinfällig.

 

 

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