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Magistratsabteilung 44, Zugänglichkeit städtischer Bäder bei Feuerwehreinsätzen

Für Feuerwehreinsätze, die in den von der Magistratsabteilung 44 - Bäder geführten städtischen Bädern notwendig werden könnten, ist die ungehinderte Zufahrts- und Zugangsmöglichkeit erforderlich. Da ein Großteil der Bäder in einer Zeit errichtet wurde, in der die heute geltenden Bestimmungen noch nicht Stand der Technik waren und in den Bädern nach den Erfahrungen der Feuerwehr keine höheren Brandbelastungen gegeben sind, ist eine Anpassung an die nunmehr geltenden Bestimmungen lediglich in Erfüllung von im Zuge von Genehmigungsverfahren erteilten behördlichen Bescheidauflagen vorzunehmen, aus Gründen der Sicherheit aber dennoch wünschenswert. Die Magistratsabteilung 44 sagte in ihrer Stellungnahme zu, gemeinsam mit der Magistratsabteilung 68 - Feuerwehr und Katastrophenschutz ein adäquates Evakuierungs- und Brandbekämpfungskonzept ausarbeiten zu wollen.

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