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Magistratsabteilung 15, Handhabung der Auszahlung der Sozialhilfe

In den Jahren 2001 bis 2003 stieg die Zahl der mittels Leistungen der Sozialhilfe durchschnittlich je Monat unterstützten Haushalte von 13.202 auf 19.250 um rd. 45,8 %, während sich die Ausgaben auf dem nunmehr von der Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen und Soziales verwalteten Budgetansatz 4110 - Allgemeine Sozialhilfe nur um rd. 4,4 % erhöhten. Die Finanzierung des sich aus der wachsenden Anzahl an Sozialhilfeempfängern ergebenden Mehrbedarfs wurde durch eine Reduktion einer mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund vereinbarten internen Verrechnung ermöglicht.

Weitere Feststellungen betrafen die im Jahr 2003 im Zuge der grundsätzlich positiv zu beurteilenden Organisationsreform neu herausgegebenen Durchführungsbestimmungen zum Wiener Sozialhilfegesetz, die in Empfehlungen hinsichtlich einer Überarbeitung bzw. Präzisierung spezifischer Anweisungen mündeten. Bei einer stichprobenweise durchgeführten Akteneinsicht traten in einigen Fällen Mängel im Vollzug zu Tage, die im Wesentlichen auf das Spannungsverhältnis zwischen der gesetzlich normierten individuellen Hilfe und einer verwaltungsökonomisch notwendigen Standardisierung zurückzuführen waren.

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