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Magistratsabteilung 34, Bauwirtschaftliche Prüfung der Errichtung einer Fotovoltaikanlage

Die im Auftrag der Magistratsabteilung 34 - Bau- und Gebäudemanagement um rd. 65.000,-- EUR errichtete Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines magistratischen Bezirksamtes zeigte Mängel bei der Einbindung der Fotovoltaikmodule in die Dachhaut, wodurch Nässe in den Dachraum gelangte. Auch war die Ausführung der elektrischen Anlage zu bemängeln. Die erfolglosen Versuche der Firma, diese Mängel zu beheben, bewogen die Magistratsabteilung 34, einen Teil der Abrechnungssumme einzubehalten. Mit der Sanierung der Dacheinbindung und der elektrischen Anlage wurden andere Firmen betraut, wobei zur Deckung der diesbezüglichen Kosten die einbehaltenen Mittel herangezogen werden konnten. Schließlich wurde die Anlage von der Magistratsabteilung 64 - Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten als Ökostromanlage anerkannt und die Energieeinspeisung in das öffentliche Netz genehmigt.

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