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Magistratsabteilung 69, Prüfung der Änderung des Baurechtsvertrages Margaretenbad

Die Stadt Wien schloss 1987 mit einer Baurechtsnehmerin einen Baurechtsvertrag ab. In diesem wurde gegen einen jährlichen Bauzins von 4.360,37 EUR die Verpflichtung übernommen, ein Erlebnisbad zu errichten und zu betreiben, wobei das Bad von der Baurechtsnehmerin an einen Betreiber verpachtet wurde. Seitens der Stadt Wien war die Errichtung des Bades mit 7.012.328,50 EUR gefördert worden.

Im Jahr 2004 löste der Pächter den Vertrag auf, die Baurechtsnehmerin wollte das Bad nicht mehr weiterführen. Nachdem seitens der Stadt Wien die Entscheidung gefallen war, das Bad nicht selbst weiterzuführen, war es Aufgabe der Magistratsabteilung 69 - Liegenschaftsmanagement das ehemalige Erlebnisbad einer Nutzung zuzuführen.

Im Zuge der Einschau, die auf Grund eines Prüfauftrages erfolgte, waren einerseits Mängel bei der Abwicklung dieses Geschäftsfalles festzustellen, andererseits war mit der Abänderung des ursprünglich abgeschlossenen Baurechtsvertrages eine deutliche Anhebung des der Stadt Wien zufließenden Bauzinses verbunden.

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