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Magistratsabteilung 69, Prüfung der Baurechts- und Servitutsentgelte durch Betreiber von Tiefgaragen

Die Magistratsabteilung 69 - Liegenschaftsmanagement verwaltet 50 Tiefgaragen, die auf Grund von Baurechts- und Servitutsverträgen errichtet wurden. Der vom Kontrollausschuss beschlossene Prüfauftrag betraf vier Garagen, bei denen die Höhe des Servitutsentgelts nach der Auslastung der Garage berechnet werden sollte. Die entsprechenden Verträge wurden zwischen 1963 und 1972 abgeschlossen, waren von unterschiedlicher Qualität und ermöglichten in drei Fällen den Betreibern eine im Gegensatz zur Magistratsabteilung 69 stehende Vertragsauslegung. Dementsprechend unterschiedlich war die Berechnung des Entgelts erfolgt.

Versuche der Magistratsabteilung 69, eine Änderung der bestehenden Verträge herbeizuführen, blieben erfolglos, weil die Betreiber keinen Grund sahen, einer Änderung zuzustimmen.

Im Zusammenhang mit der Errichtung einer weiteren Garage war der Betreiber zweier Tiefgaragen mit der Bitte an die Magistratsabteilung 69 herangetreten, die bestehenden Verträge abzuändern. Eine vom Kontrollamt durchgeführte Berechnung ergab, dass der geplante Neuabschluss aus wirtschaftlicher Sicht zu begrüßen gewesen wäre. Dies allerdings unter der Annahme, dass bei den erzielten Umsätzen nominell keine Steigerungen eintreten. Bei Berücksichtigung von anzunehmenden Umsatzsteigerungen - was auch den wirtschaftlichen Erwartungen des Garagenbetreibers entsprechen müsste - ergibt sich je nach den getroffenen Annahmen ein anderes Bild, das jedenfalls zum Nachteil der Stadt Wien gereichen würde.

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