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Magistratsabteilung 5, Prüfung der Finanzierung von Volksgaragen-Projekten

 

Das Kontrollamt hatte infolge eines Prüfersuchens des Grünen Klubs die Finanzierung von Volksgaragen-Projekten u.a. hinsichtlich der Darlehensgewährung, der Stellplatzförderung sowie der EU-Rechtskonformität zu prüfen.

 

Als Grundlage des Volksgaragenbaus in Wien war das "Wienweite Sonderprogramm zur Garagenförderung" aus dem Jahr 1999 anzusehen. Die jeweilige Förderung erfolgt in Form eines zinsenfreien Darlehens mit einer Laufzeit von maximal 40 Jahren und einem tilgungsfreien Zeitraum von fünf Jahren ab Inbetriebnahme der Garage, wobei die Förderhöhe je Stellplatz mit rd. 21.800,-- EUR limitiert ist. Die Mittel dafür stammen aus der zweckgebundenen Parkometerabgabe. Im Juni 2005 waren zwölf Volksgaragen-Projekte fertig gestellt, sieben verfügten über eine Darlehenszusage oder waren in Bau und neun weitere Projekte befanden sich im Planungsstadium.

 

Die Einschau ergab, dass die an Stelle von Darlehensverträgen mit den Förderungsnehmern abgeschlossenen "Anerkenntnisse" doch einen gewissen Regelungsbedarf aufwiesen und nicht zuletzt infolge von Koordinationsproblemen keine der errichteten Garagen auch endabgerechnet war. Zu bemängeln war weiters, dass bei der öffentlichen Interessentensuche zur Ermittlung des Bestbieters für die Errichtung bzw. den Betrieb der jeweiligen Garagen das Kostenkriterium kein wesentliches Gewicht hatte.

 

Infolge von Anfragen der Europäischen Kommission war die Stadt Wien von Dezember 2000 bis März 2003 intensiv mit Fragen der EU-Rechtskonformität der Förderung und Abwicklung des Baues von Volksgaragen befasst. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu keinen weiteren Schritten seitens der EU.

 

 

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