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Magistratsabteilung 42, Prüfung des Einsatzes und der Betriebssicherheit von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

 

In der Magistratsabteilung 42 - Stadtgartenamt sind für Mäharbeiten auf den städtischen Grünanlagen selbstfahrende Arbeitsmaschinen (wie z.B. Großflächenmäher) im Einsatz, für deren Wartung und Betrieb die Bestimmungen des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes und der Arbeitsmittelverordnung zu beachten sind. Die Einführung der vorgeschriebenen laufenden Betriebssicherheitsprüfungen wurden von der Magistratsabteilung 42 nicht fristgerecht begonnen.

 

Bei einem Ortsaugenschein war an den Uferböschungen des Donaukanals ein Großflächenmäher im Einsatz, der aus sicherheitstechnischer Hinsicht nicht für diesen Arbeitsbereich geeignet war. Dieses Arbeitsmittel wurde durch ein entsprechendes Gerät, das unter Einbindung der künftig damit tätigen Mitarbeiter/innen ausgewählt wurde, ersetzt.

 

 

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