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Magistratsabteilung 60, Prüfung der Hygienekontrollen nach dem Fleichuntersuchungsgesetz

 

Die Magistratsabteilung 60 - Veterinäramt führt Hygienekontrollen in Schlachtbetrieben sowie in Fleischverarbeitungs- und -bearbeitungsbetrieben durch. Dabei wurde den Bestimmungen des bis Jänner 2006 anzuwendenden Fleischuntersuchungsgesetzes entsprochen. Im Hinblick auf das künftig geltende Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG sowie auf die Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaften wurde der Dienststelle empfohlen, den in Verwendung stehenden Mängelkatalog zu überarbeiten, die Kontrollen mit der Magistratsabteilung 59 - Marktamt abzustimmen und Daten des "Amtlichen Lebensmittel-, Informations- und Auswertesystems - ALIAS" zu nutzen.

 

 

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