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Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten, Kosten für die Umsetzung der generellen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h als Maßnahme gemäß dem Immissionsschutzgesetz-Luft

In Entsprechung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) verordnete die Stadt Wien - neben weiteren Maßnahmen zur Verringerung der Immission von Luftschadstoffen - für das gesamte Landesgebiet eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h, mit Ausnahme von Autobahnen und Autostraßen. Als Folge einer in der Öffentlichkeit geführten Diskussion wurden einige Straßenzüge von dieser generellen Geschwindigkeitsbeschränkung wieder ausgenommen.

Auf Grund eines Ersuchens überprüfte das Kontrollamt die Kosten für die Demontage- und Aufstellungsarbeiten von Verkehrszeichen und für die Anpassung der Schaltprogramme der Verkehrslichtsignalanlagen. Die Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten, die diese Maßnahmen abwickelte, wird die im Bereich der Vergabe von Leistungen festgestellten Verbesserungsmöglichkeiten künftig nutzen.

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