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Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz, Prüfung der Handhabung des Chemikaliengesetzes

Soweit der Landeshauptmann zuständig ist, ist die Handhabung des Chemikaliengesetzes Aufgabe der Magistratsabteilung 22 - Umweltschutz. Die Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen und Soziales und die Magistratsabteilung 36 - Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen stellen fachlich befähigte Personen als Organe des Landeshauptmannes für die Überwachung chemikalienrechtlicher Vorschriften. Die Prüfung ergab, dass diese Überwachung in Bezug auf die zahlenmäßige Verteilung der Behördenorgane, den Umfang und die Tiefe sehr unterschiedlich durchgeführt worden war. Seitens der Dienststellen wurde zugesagt, Maßnahmen zu ergreifen, um den Wissensstand aller Sachverständigen auf ein gleiches Niveau heranzuführen. Anhand eines Verwaltungsstrafverfahrens zeigten sich Unsicherheiten hinsichtlich der Zulässigkeit einer Stoffgruppe bei den mit diesem Verfahren befassten Dienststellen.

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