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Magistratsabteilung 56 - Städtische Schulverwaltung, Sicherheitstechnische Prüfung von allgemein bildenden öffentlichen Pflichtschulen; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6 WStV vom 28. Februar 2006

Auf Grund eines im Gemeinderat einstimmig angenommenen Prüfantrages hatte das Kontrollamt eine umfassende sicherheitstechnische Überprüfung sämtlicher Wiener Pflichtschulen, die älter als 20 Jahre sind, vorzunehmen und zu untersuchen, ob den aktuellen Normen entsprechende statische Gutachten vorliegen. Dies war für 301 Schulen an 250 betroffenen Standorten nicht gegeben, und es erfolgten daher im Auftrag der Magistratsabteilung 34 - Bau- und Gebäudemanagement Befundungen der Standsicherheit der Gebäude durch externe Ziviltechniker, welche im Wesentlichen ergaben, dass die Tragfähigkeit der Gebäudestruktur in Bezug auf den ehemaligen Konsens bei 229 untersuchten Objekten (durch fehlende Unterlagen konnten 21 Objekte bis zum Zeitpunkt der Berichtserfassung nicht befundet werden) gegeben wäre. Die Tragfähigkeit der Geschoßdecken entsprach bei 115 Objekten der aktuell gültigen ÖNORM; für die restlichen 114 Objekte sind weitere Berechnungen bzw. vertiefte Untersuchungen mit daraus folgenden näheren Festlegungen mit der Baubehörde betreffend Nutzlasteinschränkungen oder Konstruktionsverstärkungen anzustellen.

Wie auch das Kontrollamt stellten die Ziviltechniker im Zuge der Begehungen darüber hinaus weitere bautechnische Mängel wie durchfeuchtetes Kellermauerwerk verbunden mit Korrosion der Deckenstahlträger, erhöhte Brandlasten auf Fluchtwegen, Putzabplatzungen an Fassaden, schadhafte Dachkonstruktionen etc. fest, die im Sinn der Gebäudesicherheit zur Sanierung anstehen.

Die Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport hat noch im Prüfungszeitraum ein Schulsanierungspaket für die nächsten zehn Jahre mit einem Kostenrahmen von 612 Mio.EUR initiiert, welches hauptsächlich die Themen der Substanzsanierung enthält. Mangels konkreter Unterlagen konnte diesbezüglich keine nähere Bewertung durch das Kontrollamt erfolgen. Auf jeden Fall ging das Kontrollamt davon aus, dass alle für die Gebäudesicherheit erforderlichen Maßnahmen abgedeckt werden.

Die Magistratsabteilungen 34 und 56 - Städtische Schulverwaltung sagten zu, zur Verbesserung der Instandhaltungsqualität an Schulen ihre Organisation zu evaluieren sowie die periodisch erforderlichen sicherheitsmäßigen Begehungen neu zu definieren.

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