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Magistratsabteilung 34 - Bau- und Gebäudemanagement, Prüfung des Wiener Warn- und Alarmsystems

 

Die ehemalige Magistratsabteilung 23 - Amtshäuser, Nutzbauten, Nachrichtentechnik (seit Mai 2003 in der Magistratsabteilung 34 - Bau- und Gebäudemanagement enthalten) legte der Vergabe der Leistungen für die Erneuerung des Wiener Warn- und Alarmsystems die Vergaberichtlinien der Stadt Wien bzw. die ÖNORM A 2050 zu Grunde, obwohl hiefür die Bestimmungen des Wiener Landesvergabegesetzes (WLVergG), LGBl. für Wien Nr. 36/1995 in der damals geltenden Fassung, maßgebend gewesen wären.

 

Weiters zeigte sich, dass die pneumatischen Sirenen nicht nur störungsanfälliger als die elektronischen Sirenen waren, woraus höhere Reparaturkosten resultierten, sondern es war auch deren Wartung teurer, weshalb zu empfehlen war, sukzessive den Umstieg auf das günstigere Produkt in Betracht zu ziehen.

 

 

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