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WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH, Prüfung der Maßnahmen zur Umsetzung der Nullungsverordnung

Die im Jahr 1998 vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten erlassene Verordnung über die Anforderungen an öffentliche Verteilungsnetze mit der Nennspannung 400/230 V zur grundsätzlichen Anwendung der Schutzmaßnahme Nullung (Nullungsverordnung) verpflichtet die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) in Netzen, deren technische Eignung für die Freigabe der Anwendung der Schutzmaßnahme Nullung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung nicht gegeben ist, innerhalb von zehn Jahren, d.i. bis zum Jahr 2008, die erforderlichen technischen Maßnahmen zu realisieren. Das Kontrollamt konnte sich im Verlauf der Prüfung davon überzeugen, dass die WIENSTROM GmbH (WS) bzw. ab 1. Oktober 2005 die WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH (WE-SN) als die für die Umsetzung der Nullungsverordnung verantwortliche Netzbetreiberin bestrebt ist, den Verpflichtungen der Nullungsverordnung nachzukommen.

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