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WIENER LINIEN GmbH & Co KG, Prüfung der Vergabe und Abrechnung von Schlosserarbeiten bei der Erhaltung von U-Bahn-Bauwerken

Das Kontrollamt unterzog auf Grund eines Hinweises die Vergabe und Abrechnung von Schlosserarbeiten für die Erhaltung von U-Bahnbauwerken einer stichprobenweisen Prüfung, wobei sich diese Hinweise entweder als unhaltbar oder als für das Kontrollamt nicht bewertbar herausstellten. So konnte mangels genauer Beschreibung der (angeblich) erbrachten Leistung in den Regiescheinen die Anschuldigung, ein bestimmtes Unternehmen würde Arbeitsstunden, die nicht erbracht worden seien, in Rechnung stellen, nicht verifiziert werden. Diesbezüglich sagte die WIENER LINIEN GmbH & Co KG (WL) zu, der an sie gerichteten Empfehlung, in den Regiescheinen auf eine möglichst genaue Angabe der Leistung Bedacht zu nehmen, nachzukommen. Bei seiner Einschau stellte das Kontrollamt bei dem von der WL erstellten Leistungsverzeichnis einige Mängel fest und regte hinsichtlich der Verwendung von Verbrauchsmaterialien statt einer Abrechnung nach Stückzahlen einen prozentuellen Aufschlag auf die zur Verrechnung gelangenden Stunden an. Die WL sagte auch in diesem Fall zu, der Empfehlung nachkommen zu wollen.

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