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Magistratsabteilung 56 - Städtische Schulverwaltung, Prüfung der Inventarführung an den öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Wien

Bei der Prüfung der Inventarführung an den öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Pflichtschulen der Stadt Wien durch die Magistratsabteilung 56 - Städtische Schulverwaltung war festzustellen, dass die Inventarvorschrift für den Magistrat der Stadt Wien (IVM) hinsichtlich der mindestens jährlich vorzunehmenden Abstimmung des tatsächlichen Bestandes (Istbestand) mit dem nachgewiesenen Bestand (Sollbestand) nicht vorgenommen wird. Eine lückenlose Bestandsführung einschließlich des Fremdinventars sei lt. der geprüften Dienststelle unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen derzeit nicht durchführbar. Eine Verpflichtung der SchulleiterInnen zur Inventarführung steht nach geltender Rechtslage nicht zweifelsfrei fest und könnte lt. Aussage der Magistratsabteilung 56 nur im Rahmen eines langwierigen Dienstrechtsverfahren geklärt werden.

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