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WIENER LINIEN GmbH & Co KG, Nachträgliche Geschäftseinbauten, Nachprüfung

Das Kontrollamt hat die von der WIENER LINIEN GmbH & Co KG (WL) auf Grund eines Tätigkeitsberichtes (TB) des Kontrollamtes (TB 2001, WIENER LINIEN GmbH & Co KG, Sicherheitstechnische und bauwirtschaftliche Prüfung des nachträglichen Einbaues von Geschäftslokalen in der U-Bahnstation "Westbahnhof") getroffenen Maßnahmen bei nachträglichen Geschäftseinbauten einer neuerlichen Prüfung unterzogen.

 

Die gesetzeskonforme Qualifikation solcher Baumaßnahmen als Umbau geringen Umfanges im Sinn des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG) und das daraus resultierende Fehlen eines ordentlichen Verfahrens hat negative Auswirkungen auf die sicherheitstechnische Situation in den U-Bahnstationen. Die neuerliche Einschau ergab, dass sich die Situation in der in Rede stehenden Station nicht gebessert hat; dennoch gewann das Kontrollamt den Eindruck, dass die WL nunmehr bei neuen nachträglichen Geschäftseinbauten deutlich sensibilisiert ist und in diesem Zusammenhang einen einheitlichen sicherheitstechnischen Standard anstrebt. Eine gesetzlich nicht unbedingt gebotene sicherheitstechnische Nachrüstung des Altbestandes lehnte die WL allerdings aus finanziellen Gründen ab.

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