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WIENER STADTWERKE Holding AG, Prüfung der Einhaltung der Beschäftigungs-pflichten und der Entrichtung der Ausgleichstaxe gemäß Behinderteneinstellungsgesetz

 

Die WIENER STADTWERKE Holding AG (HO) und ihre Tochtergesellschaften unterliegen als Dienstgeberinnen den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), das auf Grund des so genannten Quotensystems zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Für nach dem Wiener Stadtwerke Zuweisungsgesetz zugewiesene DienstnehmerInnen (Beamte und Vertragsbedienstete) bleibt zwar die Stadt Wien - auch im Sinn des BEinstG - weiterhin Dienstgeberin, anfallende Kosten sind jedoch von den betroffenen Gesellschaften zu tragen. Das Kontrollamt stellte fest, dass die gesetzlichen Beschäftigungspflichten teilweise nicht vollständig erfüllt wurden und somit eine Ausgleichstaxe zu leisten war. Allerdings wurde auch aufgezeigt, dass die Personalstruktur der zugewiesenen DienstnehmerInnen von den Gesellschaften wenig beeinflussbar ist. Hinsichtlich des buchhalterischen Ausweises der Ausgleichstaxe wurden Verbesserungen angeregt.

 

 

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