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Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, Wahrnehmungen der sanitären Aufsicht nach dem Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten

 

Die ehemalige Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen und Soziales hatte die sanitäre Aufsicht entsprechend dem Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) sowohl in der Funktion als Bezirksverwaltungsbehörde als auch durch die Beistellung von Amtsärztinnen und -ärzten als Amtssachverständige wahrzunehmen. Im Zuge der Einschau wurde für das Jahr 2007 gegenüber dem Zeitraum der Jahre 2002 bis 2006 ein markanter Rückgang in der Überwachungstätigkeit festgestellt, der u.a. durch die angespannte Personalsituation bei den Amtsärztinnen und -ärzten sowie der Übersiedlung in das neue Amtsgebäude bedingt war. Strukturelle Schwächen waren auch bei der Bezirksverwaltungsbehörde festzustellen, die nunmehr von der Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht als der für die sanitäre Aufsicht zuständigen Stelle wahrzunehmen ist.

 

 

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