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Vereinigte Bühnen Wien Ges.m.b.H., Prüfung der Planungen und Umbauten des Ronacher Theaters; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 14. Dezember 2007 und vom 28. Dezember 2007

Das Kontrollamt hat auf Grund von zwei Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a Wiener Stadtverfassung (WStV) die Funktionssanierung des im Eigentum der Vereinigten Bühnen Wien Ges.m.b.H. (VBW) stehenden Ronacher Theaters (RON) einer bauwirtschaftlichen Prüfung unterzogen. Im Zeitpunkt der Prüfung war das Bauvorhaben noch nicht zur Gänze abgerechnet, die vom Gemeinderat genehmigten Kosten werden voraussichtlich geringfügig überschritten werden.

Die unter schwierigen zeitlichen Bedingungen vorgenommene komplexe Funktionssanierung erlaubt nunmehr die Vornahme eines zeitgemäßen Theaterbetriebes, wenngleich wegen der strikten Einhaltung des Kostenrahmens Abstriche gegenüber dem ursprünglich geplanten Projekt vorgenommen werden mussten. Ursache dafür war die zu optimistische Einschätzung der Baukosten in der Planungsphase sowie die während der Baudauer getroffene Entscheidung, die Baupreiserhöhungen und die Kosten für die Erfüllung der Behördenauflagen den gedeckelten Baukosten zuzurechnen.

Unter diesen Rahmenbedingungen erfüllten die mit der Funktionssanierung betrauten Unternehmen die Aufgabenstellung in angemessener Weise. Defizite waren allerdings dahingehend festzustellen, dass Doppelverrechnungen bei der Generalplanung und der Begleitenden Kontrolle auffielen, die Nachrechnung der Baumeisterleistungen einen nicht unbeträchtlichen Reihungssturz ergab und die der Fertigstellungsanzeige zu Grunde gelegten Pläne den beiliegenden Befunden z.T. widersprachen bzw. von der bewilligten Bauführung abwichen. Wie die Prüfung weiters ergab, kommt die VBW in naher Zukunft nicht umhin, die bei der Funktionssanierung des RON unberücksichtigt gebliebenen Bauschäden einer umfangreichen Sanierung zu unterziehen.

Die VBW gab dem Kontrollamt gegenüber bekannt, die Schlussrechnung über die Baumeisterleistungen von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen zu wollen. Das künftige bauliche Sanierungserfordernis würde kurzfristig ermittelt und sodann die entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung des Projektes eingeleitet werden.

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