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"Wiener Stadterneuerungsgesellschaft", Gemeinnützige Wohnbau-, Planungs- und Betreuungsgesellschaft m.b.H., Anpassung der Mietverträge (insbesondere im Hinblick auf die jüngste Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes)


Die Prüfung der Mietverträge bei der "Wiener Stadterneuerungsgesellschaft", Gemeinnützige Wohnbau-, Planungs- und Betreuungsgesellschaft m.b.H. (STEG) insbesondere im Hinblick auf die Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) zeigte, dass die Rechtslage zu den mietrechtlichen Erhaltungspflichten derzeit komplex und im Detail unklar ist. Die Einschau ergab ferner, dass diese Erhaltungspflichten von der STEG nicht generell auf die MieterInnen überwälzt werden.




 
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