MA 40, Prüfung einer Beschwerde betreffend die Vorgehensweise bei der Erstellung eines Ausweises für stark gehbehinderte Personen
Anlässlich einer Beschwerde bzgl. Dauer und Art der Abwicklung eines Verfahrens zur
Erlangung eines Gehbehindertenausweises gem. § 29b Straßenverkehrsordnung 1960
(StVO 1960) wurde der gegenständliche Ablauf einer Prüfung unterzogen. Dabei wurde
festgestellt, dass das Verfahren im Beschwerdefall von der Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht unter Hinzuziehung der amtsärztlichen Untersuchungsstelle der Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien in einem
Zeitraum von rd. zwei Monaten abgewickelt wurde. Durch Umsetzung einzelner Verbesserungsmaßnahmen könnte die Ausstellung der Gehbehindertenausweise in einigen
Fällen rascher und einfacher abgewickelt werden.
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