MA 14, Umstellung des Dienst-Mobiltelefonnetzes der Stadt Wien auf die Diensteanbieterin T-Mobile Austria GmbH; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 24. Oktober 2007
Aus Anlass eines Ersuchens gem. § 73 Abs. 6a Wiener Stadtverfassung (WStV) wurden die Gebarung der Stadt Wien im Zusammenhang mit dem Betrieb des bisherigen
und des neuen Dienst-Mobiltelefonnetzes samt aller Modalitäten, Entscheidungsgrundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie das damit verbundene Procedere betreffend die Umstellung des Mobiltelefonnetzes auf die neue Diensteanbieterin T-Mobile
Austria GmbH (T-Mobile) überprüft.
Der Betrieb der Dienst-Mobiltelefone des Magistrats der Stadt Wien in einem von einer
Diensteanbieterin bereitgestellten Virtual Private Network(VPN)-Verbund - einem virtuellen, in sich geschlossenen Netzwerk - stellte die wirtschaftlichste, sparsamste und
zweckmäßigste Lösung dar.
Die von der Magistratsabteilung 14 - Automationsunterstützte Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie gewählte Vorgangsweise wurde daher vom
Kontrollamt als sinnvoll und zweckmäßig anerkannt. Die prognostizierte Kosteneinsparung konnte vom Kontrollamt nachvollzogen werden. Der Magistratsabteilung 14 wurde
allerdings empfohlen, die Marktsituation zu beobachten, um gegebenenfalls auf Innovationen zeitgerecht reagieren und allfällige Synergieeffekte durch die Einbeziehung weiterer Einrichtungen der Stadt Wien realisieren zu können.
Die geforderten Leistungen wurden von der neuen Diensteanbieterin nach anfänglichen
Problemen - die in der Zwischenzeit behoben wurden -, zur Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden erbracht.
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