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MA 36, Prüfung der Genehmigung und Überwachung von Automatenaufstellungsräumen für das "Kleine Glücksspiel"


Nach Ansicht des Kontrollamtes sollte vor Erteilung der Zulassung der Münzgewinnspielapparate (MGSA) von der Magistratsabteilung 36 - Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen die Bedingung einer geeigneten ständigen Kundmachung der wahrheitsgetreuen Angaben über die bestehenden Spielmöglichkeiten bzw. Gewinnchancen genauer als bisher überprüft werden.


Der Anregung, mit anderen betroffenen Abteilungen in Gespräche mit dem Ziel einzutreten, bei der Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine koordinierte Vorgangsweise zu erreichen, wurde bereits nachgekommen.


Um in Hinkunft einen nachhaltigen Beitrag zum Thema Jugendschutz zu leisten, war der Magistratsabteilung 36 die Prüfung der Frage zu empfehlen, inwieweit geeignete Voraussetzungen geschaffen werden können, damit das Betreiben eines MGSA, ähnlich wie bei den Zigarettenautomaten, nur bei Vorliegen einer entsprechenden Berechtigung gestattet ist.



 
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