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MA 37, Vorgangsweise bei der Prüfung von Einreichunterlagen


Die Einschau des Kontrollamtes in fünf Baubewilligungsverfahren zeigte, dass die Magistratsabteilung 37 - Baupolizei die Mangelhaftigkeit von Einreichunterlagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens z.T. nicht erkannte. Diese betrafen u.a. den Nachweis der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit von Gebäuden sowie die Berücksichtigung von einschlägigen schall-, wärme- und brandschutztechnischen Bestimmungen.


Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung 37, ergänzend zu den in den letzten Jahren zur Erzielung einer verwaltungsökonomischen und kundinnen- bzw. kundenorientierten Verfahrensbeschleunigung getroffenen deregulativen Maßnahmen ein System zur Qualitätssicherung im Baubewilligungsverfahren zu etablieren.


 
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