Inhaltsverzeichnis


 
MA 60, Überwachung des Tiertransportgesetzes 2007


Die Magistratsabteilung 60 - Veterinäramt ist für die Überwachung von Tiertransporten entsprechend den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie des Tiertransportgesetzes 2007 (TTG 2007) zuständig. Innerhalb der Abteilung war diese Aufgabe als Querschnittsmaterie mit Schnittstellen zu anderen Bereichen des Veterinärrechtes sowie des Lebensmittelrechtes organisatorisch verankert. Standardisierte Prozessabläufe und Handlungsanweisungen waren im Rahmen des im Aufbau befindlichen Qualitätsmanagementsystems der Abteilung definiert. Unterlagen über durchgeführte Tiertransportkontrollen zeigten, dass den Bestimmungen des TTG 2007 sowie Verordnung (EG) Nr. 1/2005 entsprochen wurde. Aus Gründen des Datenschutzes sowie des Schutzes der Privatsphäre für die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte wurde die Einführung von Dienstnummern bei der Durchführung von Kontrollen empfohlen. Die Magistratsabteilung 60 sagte zu, diese Empfehlung umzusetzen.


 
Vollständiger Text