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MA 63, Querschnittsprüfung hinsichtlich der Legionellenproblematik in Wien; Betrachtung aus gewerbebehördlicher Sicht


In der Vergangenheit traten durch Legionellenbakterien verursachte Infektionen auf, die in einem Kausalzusammenhang mit der Nutzung von gewerblichen Betriebsanlagen in Wien standen. Diese waren Anlass für das Tätigwerden der zuständigen magistratischen Bezirksämter als Gewerbebehörde, deren Vorgehensweisen uneinheitlich waren. Es traten Zuständigkeitskonflikte zwischen Dienststellen des Magistrats der Stadt Wien auf, und es ergaben sich rechtliche Schwierigkeiten in Bezug auf die Erteilung von Auflagen zur Sanierung von Wasseranlagen. Zur Sanierung wurden vielfach Maßnahmen ergriffen, die primär verfahrenstechnischer Natur waren. Die aktuelle Normung aus dem Jahr 2007 präzisiert, dass verfahrenstechnische Maßnahmen ohne installationstechnische Maßnahmen nicht zielführend sind. Die Magistratsabteilung 63 - Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens wird diesen fachlichen Aspekt künftig im Rahmen der Koordination und Fachaufsicht betreffend die magistratischen Bezirksämter vermehrt berücksichtigen, Fachabteilungen kontaktieren und sich bzgl. zu treffender Schutzmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ins Einvernehmen setzen.



 
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