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MA 44, Schließtage einzelner Bäder und Saunen

Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung 44 - Bäder, bei der Prüfung der Schließtage einzelner Bäder und Saunen zu evaluieren, ob die selbst auferlegte Feiertagssperre noch zeitgemäß ist. Die Magistratsabteilung 44 nimmt die Empfehlung zum Anlass, im Rahmen der Wiedereröffnung des Hallenbades Hütteldorf an Feiertagen offen zu halten, um die daraus gewonnenen Erfahrungen bei künftigen Feiertagsregelungen bedarfsorientiert einfließen zu lassen.

Den empfohlenen Verbesserungen der Informationsgestaltung über Bäderschließzeiten im Bad und über das Internet wird nachgekommen werden.

Die Magistratsabteilung 44 wird im Rahmen des Controllings die Höhe und Zusammensetzung der Kosten eines Schließtages eines Standortes ermitteln und danach evaluieren, ob Schließtage eines Bades auf marktwirtschaftliche Basiswerte zu stützen sind.

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