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MA 44, Sicherheitstechnische Prüfung des Kongreßbades

Das Kontrollamt unterzog das von der Magistratsabteilung 44 - Bäder verwaltete Sommerbad Kongreßbad einer Prüfung und stellte dabei fest, dass den Anforderungen aus den gesetzlichen Vorgaben wie etwa dem Bäderhygienegesetz (BHygG), dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) oder dem Elektrotechnikgesetz (ETG) weitgehend Rechnung getragen wurde.

Einzelne sicherheitstechnische Defizite zeigten sich im Werkstättenbereich auf den Gebieten des baulichen und organisatorischen Brandschutzes, der Lagerung von Gütern und der Reinhaltung. Im Zusammenhang mit den auf dem Areal befindlichen Bauwerken war deren teils nicht konsensgemäße Zustand auffällig.

Die Magistratsabteilung 44 leitete organisatorische Maßnahmen in die Wege und ließ einen Teil der Mängel noch während der Prüfung bzw. kurz danach beheben.

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