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MA 56, Prüfung der Absicherung gegen Einbrüche an den Schulen der Stadt Wien

Bei der Prüfung der Absicherung gegen Einbrüche an den Schulen der Stadt Wien war der Magistratsabteilung 56 - Wiener Schulen zu empfehlen, den Ausbau von Alarmanlagen und die Unbarmachung von Zahlungsvorgängen zu forcieren sowie die Verwahrung privater Gelder entsprechend der Allgemeinen Kassen- und Verlagsvorschrift für den Magistrat der Stadt Wien (KVM) zu versagen.

Die geprüfte Stelle vertrat hingegen die Ansicht, dass die öffentlichen Wiener Pflichtschulen keine Dienststellen im Sinn der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM) sind und demnach die KVM nicht anzuwenden wäre.

Vom Kontrollamt war abschließend festzuhalten, dass hinsichtlich dieser Frage klärende Gespräche mit der für die KVM zuständigen Organisationseinheit in der Magistratsdirektion (MD) zu führen sind. Die derzeit von der Magistratsabteilung 56 gepflogene Praxis, Safes und entsprechende Versicherungen aus dem Vermögen der Stadt Wien zu finanzieren und für die Verwahrung der im Safe befindlichen Wertgegenstände die Anwendbarkeit der KVM zu bezweifeln, erscheint zumindest aus wirtschaftlicher Sicht wenig befriedigend.

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