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MA 6, Prüfung der Vollstreckung von Verwaltungsstrafen in den Jahren 2006 bis 2008

Der Magistrat der Stadt Wien ist aufgrund der Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991 (VVG) im Gebiet der Stadt Wien Vollstreckungsbehörde. Nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM) ist dafür die Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen zuständig.

Bei der Prüfung der Vollstreckung von Verwaltungsstrafen wurde die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Strafvollzuges festgestellt. Das Kontrollamt empfahl, die Verfahrensabläufe in bestimmten Bereichen zu automatisieren und zu vereinheitlichen. Zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität der Verfahrensabläufe sollten künftig weitere Kennzahlen erfasst werden.

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