Inhaltsverzeichnis

Prüfung der "Cross Border Leasing" Geschäfte der Stadt Wien; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 20. November 2008

Das Kontrollamt hat aufgrund eines Ersuchens gem. § 73 Abs. 6a Wiener Stadtverfassung (WStV) die Geschäfte aus "Cross Border Leasing"-Vereinbarungen im Sinn der Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft.

Die Einschau des Kontrollamtes betraf insgesamt sieben Cross Border Leasing (CBL)Transaktionen, die von der damaligen Teilunternehmung Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe (VB), von der WIENER LINIEN GmbH & Co KG (WL) sowie von der Stadt Wien in den Jahren 1998 bis 2003 abgeschlossen wurden. Dabei wurden langlebige Vermögensgegenstände (Schienenfahrzeuge, Kanalnetz, EDV-Komponenten) an amerikanische Trusts verleast und wiederum zurück geleast, wobei das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum bei der geprüften Gesellschaft bzw. der Stadt Wien verblieb und ein sogenannter Nettobarwert(NBW)-Vorteil lukriert werden konnte. Einzelne Transaktionen sind seither umstrukturiert bzw. zur Gänze vorzeitig aufgelöst worden.

Vom Kontrollamt wurde der verbliebene wirtschaftliche Erfolg aller Transaktionen ermittelt und die noch bestehenden finanziellen Risiken aufgezeigt. Die CBL-Transaktionen wurden ferner einer umfangreichen Risikoanalyse unterzogen, wobei sich zeigte, dass dem erzielten wirtschaftlichen Erfolg nicht unbeträchtliche Risiken gegenüberstanden.

Vollständiger Text