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Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung betreffend Transparenzmängel im öffentlichen Gesundheitswesen der Gemeinde Wien; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 14. Dezember 2007

Anlässlich eines unter Bezugnahme auf ein Grundsatzpapier von Transparency International - Austrian Chapter - Verein zur Korruptionsbekämpfung (TI-AC) erstellten Prüfersuchens war anhand einer Reihe von Fragen zu untersuchen, ob und in welchem Ausmaß Korruption im Wiener Gesundheitswesen vorzufinden ist. Im Zuge der Erhebungen zeigte sich, dass die Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" (KAV) hinsichtlich der Korruptionsprävention und in Reaktion auf das angeführte Grundsatzpapier Schulungsveranstaltungen und Projekte durchgeführt hat, die in zahlreichen einschlägigen Erlässen mündeten. Insgesamt waren nur wenige Beschwerde- und Disziplinarfälle aktenkundig, die im Zusammenhang mit patientinnen- und patientennahen Bereichen standen. In der überwiegenden Zahl dieser Fälle hatte die Dienstgeberin eine konsequente Verfolgung der festgestellten Verstöße vorgenommen.

Im Beschaffungsbereich konnte festgestellt werden, dass bei medizinischen Großgeräten, Einmalartikeln und Wäsche diese Verfahren transparent abgewickelt wurden. Bei den Implantaten erschien die Nachvollziehbarkeit der Beschaffungsvorgänge verbesserungswürdig. Bei der Beschaffung von Arzneimitteln wurde vom KAV der seit dem Jahr 2002 geltenden Rechtslage hinsichtlich der Vergabevorschriften nur z.T. Rechnung getragen. Persönliche Vorteilsnahmen von im Beschaffungswesen tätigen Personal waren nur in wenigen Fällen im Bereich der Bau- und Haustechnik aktenkundig und führten jeweils zu disziplinären und/oder strafrechtlichen Konsequenzen.

Obwohl der KAV eine umfassende Richtlinie bzw. Handlungsanweisung in Bezug auf die Nebenbeschäftigungen von Ärztinnen und Ärzten erlassen hatte, erfolgten die Prüfungen der diesbezüglichen Meldungen durch einige Anstalten nicht in ausreichender Art und Weise, um etwaige "conflicts of interest" in jedem Fall ausschließen zu können.

Forschungsmittel der Industrie wurden von den Teilunternehmungen des KAV nicht verwaltet. Allerdings wurden in den Krankenanstalten des KAV von Ärztinnen bzw. Ärzten klinische Prüfungen durchgeführt, die überwiegend von der Industrie finanziert wurden.

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