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Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung der Vorgänge bei der bisherigen Planung zur Errichtung des Krankenhauses Nord; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 6. August 2009

Das Kontrollamt hat aufgrund eines Ersuchens gem. § 73 Abs. 6a Wiener Stadtverfassung (WStV) die bisherigen von der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" (KAV) eingeleiteten Vorgänge zur Errichtung des Krankenhauses Nord (KHN) geprüft.

Im Jahr 2003 arbeitete der KAV als erste Planungsüberlegung für das neue KHN ein Vorkonzept aus und legte es der Suche nach einem geeigneten Grundstück im 21. Wiener Gemeindebezirk zugrunde. Die Grundstückswahl wurde unter Federführung der Magistratsabteilung 21 B - Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost durchgeführt.

Die Abwicklung des Architekturwettbewerbes gab keinen Anlass zur Kritik. Es ergaben sich weder Anzeichen für eine Ungleichbehandlung von WettbewerbsteilnehmerInnen oder für Indiskretionen im Zusammenhang mit einer Weitergabe von Informationen aus dem Vorkonzept noch Anhaltspunkte hinsichtlich einer Bevorzugung des Wettbewerbsgewinners durch personelle Querverbindungen.

Die Vergabeverfahren für die bisherigen Planungsleistungen ließen Erfordernisse der Dokumentationspflicht des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG 2006) z.T. unerfüllt. Der Kostenplanung lagen im Prüfungszeitpunkt noch keine endgültigen Kennwerte zugrunde.

Der KAV gab hiezu bekannt, dass bei Abschluss der Prüfung noch keine endgültige Entscheidung über das Vergabe-/Vertragsmodell für die Errichtung und Bereitstellung des KHN getroffen worden sei.

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