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MA 29, Periodische Inspektion von Brücken, Stützmauern, Stiegenanlagen und Wegweiserbrücken; Nachprüfung

Das Kontrollamt setzte sich unter Bezugnahme auf seinen Tätigkeitsbericht (TB) 2001 (Magistratsabteilung 29, Periodische Inspektion von Brücken, Stützmauern, Stiegenanlagen und Überkopfwegweisern) neuerlich mit der Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Kunstbauten und Straßenbrücken stichprobenweise auseinander und stellte dabei fest, dass die damals bzgl. der Koordination mit den anderen Dienststellen und der elektronischen Erfassung der Daten der Bestandsobjekte sowie der Beseitigung von Mängeln an einzelnen Objekten geäußerten Empfehlungen von der Magistratsabteilung 29 - Brückenbau und Grundbau im Wesentlichen umgesetzt wurden.

Im Bereich der Dokumentation der periodischen Inspektionen und der Feststellung von Mängeln bei den Objektbegehungen sowie bei der Verwaltung der Objektunterlagen bestand noch Verbesserungspotenzial.

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