MA 44, Sicherheitstechnische Prüfung des Kongreßbades
Das Kontrollamt unterzog das von der Magistratsabteilung 44 - Bäder verwaltete
Sommerbad Kongreßbad einer Prüfung und stellte dabei fest, dass den Anforderungen
aus den gesetzlichen Vorgaben wie etwa dem Bäderhygienegesetz (BHygG), dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) oder dem Elektrotechnikgesetz (ETG) weitgehend Rechnung getragen wurde.
Einzelne sicherheitstechnische Defizite zeigten sich im Werkstättenbereich auf den Gebieten des baulichen und organisatorischen Brandschutzes, der Lagerung von Gütern
und der Reinhaltung. Im Zusammenhang mit den auf dem Areal befindlichen Bauwerken war deren teils nicht konsensgemäße Zustand auffällig.
Die Magistratsabteilung 44 leitete organisatorische Maßnahmen in die Wege und ließ
einen Teil der Mängel noch während der Prüfung bzw. kurz danach beheben.
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