MA 50, Wohnbeihilfen
Bei der Prüfung der Wohnbeihilfen in der Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung
und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten war festzustellen, dass die
EDV-Systeme mit der Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" (WW) nicht aufeinander abgestimmt sind. Die Magistratsabteilung 50 wird in Entsprechung der Empfehlung des Kontrollamtes gemeinsam mit den Magistratsabteilungen 6 - Rechnungsund Abgabenwesen und 14 - Automationsunterstützte Datenverarbeitung, Informationsund Kommunikationstechnologie die Ablöse des bestehenden EDV-Systems der
Wohnbeihilfe prüfen.
Da WW gemeinsam mit der Magistratsabteilung 50 einen Teil des "Konzerns" Stadt
Wien darstellt, war anzuregen, im Fall der Gewährung von Wohnbeihilfen an MieterInnen von WW die generelle Auszahlung an WW als Vermieterin zu prüfen.
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