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MA 69, Beschwerde über die Nutzung einer vermieteten Fläche


Bei der Prüfung der Nutzung eines städtischen Grundstückes auf einer von der Magistratsabteilung 69 - Liegenschaftsmanagement vermieteten Fläche war festzustellen, dass vor Errichtung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Kfz) eine baubehördliche Genehmigung durch die Magistratsabteilung 37 - Baupolizei und wegen des Überfahrens des Gehsteiges eine Bewilligung zur Herstellung einer Gehsteigauf- und -überfahrt der Magistratsabteilung 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau zu erwirken gewesen wäre.


Von der Magistratsabteilung 69 konnte keine Dokumentation über erfolgte Überprüfungen einer vertragskonformen Nutzung der in Bestand gegebenen Flächen vorgelegt werden.


 
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