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MA 10, Prüfung betreffend ausreichend sorgfältige Vorbereitung und Umsetzung der Einführung des sogenannten "Gratiskindergartens"; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 23. Dezember 2009

Das Kontrollamt hat aus Anlass eines Ersuchens gem. § 73 Abs. 6a der Wiener Stadtverfassung (WStV) die Einführung des beitragsfreien Kindergartens durch die Magistratsabteilung 10 - Wiener Kindergärten einer Prüfung unterzogen. Entsprechend dem Prüfersuchen wurde das Hauptaugenmerk auf die quantitative Bedarfsdeckung mit Betreuungsplätzen für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren, das Vorhandensein einer ausreichenden Zahl an ausgebildeten Kindergartenpädagoginnen bzw. Kindergartenpädagogen sowie die Kosten für die Beitragsfreiheit, die der Stadt Wien durch die Einführung eines neuen Förderungssystems erwachsen, gerichtet.


Im Zuge der Einschau wurde festgestellt, dass durch ein massives Ausbauprogramm insbesondere im Bereich privater Betreuungsorganisationen bis zum Ende des Jahres 2011 zwar insgesamt ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sein werden, allerdings bei den unter dreijährigen Kindern die vorgesehene Betreuungsquote nicht erreicht werden wird.


Dem deutlichen Mangel an Kindergartenpädagoginnen bzw. Kindergartenpädagogen wurde durch neue Ausbildungsformen, einer Änderung in der Besoldung sowie öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Anwerbung entgegengewirkt.


Das neue Förderungssystem bewirkt - bis auf wenige Fälle, die davon keinen Gebrauch machen - die Beitragsfreiheit bzw. eine markante Beitragsreduktion für jene Wiener Eltern von Kindern, die eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.


Die Mehrkosten des beitragsfreien Kindergartens gegenüber dem vorhergehenden Finanzierungssystem konnten vom Kontrollamt - aufgrund der zum Prüfungszeitraum bestehenden Unwägbarkeiten - lediglich mithilfe einer Näherungsrechnung bestimmt werden. Sie betrugen für das Kindergartenjahr 2009/10 rd. 120 Mio.EUR. In diesem Zusammenhang wurde empfohlen, einer zeitnahen Abrechnung der Förderungen hohe Priorität einzuräumen.


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