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WIENER LINIEN GmbH & Co KG, Prüfung der Sicherheitsstandards des öffentlichen Verkehrs; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 31. Dezember 2009

Die Prüfung umfasste neben allgemeinen Themen wie Dienstvorschriften und Beförderungsbedingungen die Fahrzeugausstattung, die Aus- und Weiterbildung, die Instandhaltung, die Vorfallsanalyse, den Brandschutz und die Unfallsicherheit.


Die Einschau ergab, dass die WIENER LINIEN GmbH & Co KG eine gut funktionierende betriebsinterne Aus- und Weiterbildung aufgebaut hat und die Erfordernisse der Instandhaltung für den großen Fuhrpark mit den eigenen Einrichtungen fristgerecht erledigt. Schwerwiegende Vorfälle wurden von der WIENER LINIEN GmbH & Co KG systematisch erfasst, den zuständigen Behörden gemeldet und führten in vielen Fällen auch zu technischen Verbesserungen an den Fahrzeugen zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit. Neue Fahrzeugserien wurden entsprechend dem letzten Stand der Technik beschafft, wobei insbesondere dem Brandschutz und der Unfallsicherheit ein hoher Stellenwert beigemessen wurde.


Das Kontrollamt erkannte in einzelnen Bereichen Verbesserungspotenzial:


Die Dienstvorschriften wären für den Betrieb der U-Bahnen und der Straßenbahnen im Hinblick auf neue Erkenntnisse zur Evakuierung von Fahrgästen in Tunnelbereichen zu aktualisieren. Empfohlen wurde, die U-Bahnen und die Straßenbahnen, die in Tunnelanlagen verkehren, soweit das noch nicht erfolgt war, mit Selbstrettern nachzurüsten. Um zu gewährleisten, dass U-Bahnen und Straßenbahnen im Unterpflasterstraßenbereich unter Brandeinwirkung die nächste Station oder das Freie erreichen können, sollten aus Sicht des Kontrollamtes Schienenfahrzeuge, zu denen es keine entsprechenden Gutachten gibt, brandschutztechnisch untersucht werden.


Die Sicherheit bei der Zugabfertigung sollte - ausgehend von Vorfällen, bei denen es zum Mitschleifen von Fahrgästen kam - organisatorisch und technisch erhöht werden. Um zu verhindern, dass defekte Türfühlerkanten unentdeckt bleiben, wurde angeregt, durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen sicherzustellen, dass die Wagenübernahmen

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