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MA 11, Prüfung der Umsetzung der arbeitszeitrechtlichen Regelungen in den Regionalstellen der Rechtsvertretung


Die Prüfung der Umsetzung der arbeitszeitrechtlichen Regelungen hinsichtlich der gleitenden Arbeitszeit in drei Regionalstellen der Rechtsvertretung der Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie zeigte im Wesentlichen eine ordnungsgemäße Gebarung.


Zur Sicherstellung der Einhaltung arbeitszeitbezogener bedienstetenschutzrechtlicher Bestimmungen wurde die Ausarbeitung eines geeigneten standardisierten Überprüfungsinstrumentes für erforderlich erachtet. Unabhängig davon wurde der Magistratsabteilung 11 nicht nur aus verwaltungsökonomischen Überlegungen die Umstellung der Arbeitszeiterfassung auf ein elektronisches Zeiterfassungssystem empfohlen.


 
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