MA 51, Querschnittsprüfung der Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken; Sporthallen und Sportanlagen
Im Rahmen einer Querschnittsprüfung der Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken wurde vom Kontrollamt auch eine
Einschau bei Sporthallen und Sportanlagen der Magistratsabteilung 51 - Sportamt vorgenommen. Als Ergebnis dieser Prüfung waren bei den Sporthallen Verbesserungen
hinsichtlich der Erkundung von Schwachstellen und Gebrechen sowie hinsichtlich der
Dokumentation anzuregen. Bei den verpachteten Sportanlagen zeigte sich, dass die Erfüllung der an die Pächterinnen bzw. Pächter übertragene Verpflichtung zur Erhaltung
der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit der Bauwerke nicht überprüft wurde.
Einer Pächterin war es daher möglich, den Baubestand durch Unterlassung wichtiger
Instandhaltungsmaßnahmen sowie durch unsachgemäße Eingriffe in die Bausubstanz
in einem substanzbedrohenden Ausmaß zu schädigen. Im Zusammenhang mit der Beurteilung von Gefahr im Verzug und der Veranlassung von Sicherungsmaßnahmen gab
sich eine verhaltene Vorgangsweise der Magistratsabteilung 37 - Baupolizei zu erkennen.
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