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MA 6, Prüfung der Einhebung der Hundeabgabe in den Jahren 2006 bis 2008


Der Magistrat der Stadt Wien ist aufgrund der Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) und einer entsprechenden landesgesetzlichen Beschlussfassung ermächtigt, Abgaben für das Halten von Tieren einzuheben. Nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM) ist dafür die Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen zuständig, die sich dafür u.a. der Buchhaltungsabteilung 34 - Amtlich bemessene Abgaben (MA 6 - BA 34) und des Erhebungs- und Vollstreckungsdienstes (MA 6 - EuVD) bedient.


Bei der Prüfung der Einhebung der Hundeabgabe wurde eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Vollziehung festgestellt. Obwohl die Außenprüfungen als nicht wirtschaftlich einzustufen waren, erachtete das Kontrollamt die Durchführung solcher Prüfungen im Sinn der generalpräventiven Wirkungsmechanismen als zweckmäßig. Das Kontrollamt empfahl, weitere Kennzahlen zu erfassen, um die wirtschaftliche Entwicklung dieser Vollzugstätigkeit genauer beobachten zu können.




 
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