Prüfung der Missstände bei der WIENER LINIEN GmbH & Co KG bezüglich sensibler Krankenstandsdaten; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 17. Dezember 2009
Das Kontrollamt hat aus Anlass eines Ersuchens gem. § 73 Abs. 6a der Wiener Stadtverfassung die Vorgangsweise der WIENER LINIEN GmbH & Co KG im Hinblick auf
deren Umgang mit sensiblen Bedienstetendaten, die Erfassung und Registrierung von
Krankenständen, die Überwachung von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Krankenstandsmissbrauch hinsichtlich
des Einsatzes von Privatdetektiven und die Einhaltung der entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einer Prüfung unterzogen.
Dabei war festzustellen, dass die diesbezüglichen umfangreichen organisatorischen
Maßnahmen der WIENER LINIEN GmbH & Co KG zumindest bei den bei der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe versicherten Bediensteten durchaus geeignet erschienen, präventiv die Zahl von Krankenstandsmissbräuchen gering zu halten. Der Anregung des Kontrollamtes, die in unterschiedlicher Form den Bediensteten
zur Kenntnis gebrachten Vorschriften übersichtlich zusammenzufassen und als Dienstvorschrift zu erlassen, wobei für die unterschiedlichen Bedienstetengruppen der
WIENER LINIEN GmbH & Co KG unterschiedliche Vorgangsweisen gültig sind, kamen
die WIENER LINIEN GmbH & Co KG noch während der Einschau nach.
Der Einsatz von Privatdetektiven erfolgte nur anlassbezogen in Einzelfällen in Reaktion
auf begründete Verdachtsmomente, sodass nach Ansicht des Kontrollamtes diesen Einsätzen kein rechtlicher Hinderungsgrund entgegenstand. In diesem Zusammenhang
wurde jedoch angeregt, auch entsprechende Überlegungen anzustellen, durch welche
internen Organisationseinheiten konzernweit eine Überwachung von Bediensteten bei
Verdacht auf Krankenstandsmissbrauch erfolgen könnte.
Im Rahmen der gegenständlichen Prüfung kam auch der Frage der Wahrung des Datenschutzes besondere Bedeutung zu, da die WIENER LINIEN GmbH & Co KG im
Zuge ihrer Tätigkeiten auch personenbezogene Daten ermittelt, erfasst, speichert, verarbeitet und übermittelt. Die Einschau zeigte, dass hinsichtlich der Aufbewahrungsdauer
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