Wien Holding GmbH und WIENER STADTWERKE Holding AG, Querschnittsprüfung der Dienstwagenregelungen leitender Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
Unternehmen stellen oftmals Dienstwagen zur Verfügung, die von ihren Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmern für geschäftliche Termine außerhalb der jeweiligen Betriebsstätte genutzt werden können. Mit ihnen können auch Fahrten zwischen Wohnund Arbeitsstätte und sonstige private Fahrten durchgeführt werden. In der Managementlehre gelten Dienstwagen als Gehaltsbestandteil und dienen als sogenannte Incentives im Rahmen der jeweiligen unternehmerischen Motivationsmodelle für Führungskräfte.
Die Einschau des Kontrollamtes im Wien Holding-Konzern (WH-Konzern) und im
WIENER STADTWERKE-Konzern (WSTW-Konzern) zeigte, dass die Dienstwagenregelungen in beiden Konzernen von unterschiedlicher Qualität sind und unterschiedliche
Beschaffungswertobergrenzen definiert wurden, wobei jene im WH-Konzern deutlich
über der steuerlich anerkannten Wertgrenze liegen. Signifikante Unterschiede zwischen
den beiden Konzernen ergaben sich daher auch bei den durchschnittlichen Anschaffungskosten, die im WH-Konzern deutlich höher waren als im WSTW-Konzern. Umweltaspekte wie die Beschaffung von schadstoffärmeren Erdgasautos wurden bisher
nur in Einzelfällen berücksichtigt.
Das Kontrollamt empfahl für den WH-Konzern detaillierte Richtlinien auszuarbeiten und
sich bei den Beschaffungswertobergrenzen generell an der steuerlichen Wertgrenze zu
orientieren. Weiters wäre auf die Verrechnung der Sachbezüge höheres Augenmerk zu
legen, da sich in Einzelfällen Bemängelungen ergaben. Hinsichtlich der derzeitigen in
beiden Konzernen vorherrschenden Marken- und Typenvielfalt der Dienstwagen wurden Überlegungen angeregt, ob eine Konzentration wirtschaftliche Vorteile bringen
könnte.
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