MA 37, Behördenvorgangsweise im Zusammenhang mit Fertigstellungsanzeigen
Die Fertigstellungsanzeige ist baurechtliches Erfordernis und dient der Sicherung der
bewilligungsgemäßen und den Bauvorschriften entsprechenden Bauausführung. Die
stichprobenweise Einschau zeigte, dass die Magistratsabteilung 37 mehrfach Fertigstellungsanzeigen zur Kenntnis genommen hatte, bei denen die Bauausführung nicht
bewilligungsgemäß erfolgte. Der Dienststelle wurde die Entwicklung eines entsprechenden Qualitätssicherungsinstrumentes empfohlen.
Vollständiger Text