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MA 37, Behördenvorgangsweise im Zusammenhang mit Fertigstellungsanzeigen


Die Fertigstellungsanzeige ist baurechtliches Erfordernis und dient der Sicherung der bewilligungsgemäßen und den Bauvorschriften entsprechenden Bauausführung. Die stichprobenweise Einschau zeigte, dass die Magistratsabteilung 37 mehrfach Fertigstellungsanzeigen zur Kenntnis genommen hatte, bei denen die Bauausführung nicht bewilligungsgemäß erfolgte. Der Dienststelle wurde die Entwicklung eines entsprechenden Qualitätssicherungsinstrumentes empfohlen.



 
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