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MA 56, Prüfung der Aufwandsentschädigung für Schulaufsichtsorgane

Bei der Prüfung der Aufwandsentschädigung für Schulaufsichtsorgane in der Magistratsabteilung 56 stellte sich für das Kontrollamt die Frage, ob und inwieweit nicht beim Magistrat beschäftigte Personen Vergütungen für Mehrdienstleistungen erhalten können.

Ob die der Entschädigung zugrunde liegenden Leistungen nicht ohnehin im Aufgabenfeld der ureigensten Tätigkeiten abgebildet sind, war mangels in der Magistratsabteilung 56 vorliegender Stellenbeschreibungen nicht feststellbar.

Die Anregung den Aufgabenkatalog einer zeitgemäßen Adaptierung zuzuführen wird aufgegriffen werden.

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