MA 11, Wahrnehmung der behördlichen Tätigkeit betreffend Kindertagesheime, Schwerpunkt Kindersicherheit
Neben einer Vielzahl weiterer Agenden obliegt der Magistratsabteilung 11 in ihrer
Eigenschaft als Behörde die Bewilligung und Überprüfung von Kindertagesheimen. In
dieser Funktion erlässt sie die entsprechenden Bescheide und überprüft im Rahmen der
gesetzlich vorgegebenen Intervalle den konsensgemäßen Betrieb der Einrichtungen.
Festzustellen war, dass von der Möglichkeit, in den Bescheiden die Betriebsbedingungen konkret vorzuschreiben, wenig bis kein Gebrauch gemacht und in einigen
Fällen der Betrieb der Kindertagesheime schon vor der Ausfertigung des entsprechenden Bescheides aufgenommen worden war.
Die jährlichen Einschauten wurden engagiert, jedoch vor allem auf dem Gebiet der
Überprüfung sicherheitstechnischer Angelegenheiten mit eher geringer fachlicher Fundierung vorgenommen. Die Magistratsabteilung 11 führte dazu aus, kurzfristig für entsprechende Schulungen sorgen zu wollen. Überdies werde sie die beanstandete Dokumentation über die Einschauten nachvollziehbar gestalten.
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