Prüfung der Pensionierungspraxis der Gemeinde Wien; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 23. Dezember 2009
Das Kontrollamt unterzog aus Anlass eines Ersuchens gem. § 73 Abs. 6a der Wiener
Stadtverfassung die Pensionierungspraxis der Gemeinde Wien einer Prüfung.
Im Zuge der Einschau wurde festgestellt, dass in der Abwicklung der Pensionsverfahren
in allen Stichproben die diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben, Dienstanweisungen
und internen Richtlinien eingehalten wurden sowie sämtliche von der gemeinderätlichen
Personalkommission genehmigten Beschlüsse vorlagen.
Das Kontrollamt sah u.a. vereinzelt ein Verbesserungspotenzial in der Stärkung der
Präventivmaßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement, in der Standardisierung vereinzelter Prozessabläufe, in der Standardisierung von amtsärztlichen Gutachten bzw. von Datenquellen und in der Beschleunigung des Pensionierungsprozesses.
Aus der Sicht des Kontrollamtes liegt insbesondere im verantwortungsvollen Handeln
der Führungskräfte der Stadt Wien ein großes Potenzial, um Krankenstände zu reduzieren sowie Bedienstete länger im aktiven Dienst zu behalten, um nachhaltig vorzeitige
Ruhestandsversetzungen zu minimieren.
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